Seite 3 Anordnung einer mündlichen Verhandlung verzichtet worden war, wurde die Angelegenheit direkt zur Beratung an der Sitzung der dritten Abteilung des Obergerichts vom 29. August 2023 traktandiert und darüber mit vorliegendem Urteil entschieden. Erwägungen 1. Formelles