Gegenstand Leistungen der Arbeitslosenversicherung Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell Ausserrhoden vom 14. März 2023 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Der Einspracheentscheid vom 14. März 2023 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei ab dem 01. Oktober 2022 eine Arbeitslosenentschädigung auszurichten. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt