Beziehungsweise deckt sich dies mit den Akten, aus welchen namentlich nicht hervorgeht, dass der Versicherte sich damals verschulden musste oder Sozialhilfe bezog. Umgekehrt scheint der Versicherte aber doch einige Anstrengungen unternommen zu haben, um seine Bewerbungschancen im Gastgewerbe zu verbessern, wie die diversen vorgelegten Weiterbildungsnachweise belegen. Nachdem der Versicherte bereits einen Job im Service hatte, sind die Weiterbildungen doch ein Indiz dafür, dass er sein Pensum steigern wollte.