e) Der Versicherte bringt vor, er sei ursprünglich das Teilzeitpensum nur deshalb eingegangen, weil er keine Vollzeitstelle mehr gefunden habe. Im Rahmen seiner ergänzenden Stellungnahme vom 15. Januar 2024 reichte er diverse Weiterbildungszertifikate ein, mit dem Zweck, zu belegen, dass er für den Gesundheitsfall hypothetisch als Vollerwerbstätiger zu qualifizieren sei, so Kursatteste der Ostschweizer