Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts I 587/04 vom 27. April 2005 E. 3.1). Fraglich ist derweil aber, inwieweit es seitens der Vorinstanz sachgerecht war, das vom Beschwerdeführer beim Restaurant H. erzielte Einkommen – unter Verweis auf dessen Bemühungen, eine Vollzeitstelle zu finden – auf ein 100%-Pensum hochzurechnen.