Der Stundenlohn total habe sich auf Fr. 27.52 belaufen (act. 7.2/6). Unter der Rubrik "Lohnzahlungen der letzten 3 Jahre" führte die Arbeitgeberin auf, was der Versicherte in den Jahren 2018 bis 2020 verdient hatte. Da im Jahr 2020 die Krankschreibung des Versicherten erfolgte, erklärte die Vorinstanz den Lohn für das Jahr 2019 für massgebend,