b) In der angefochtenen Verfügung qualifizierte die IV-Stelle den Versicherten bezogen auf den Gesundheitsfall als Hilfskoch und ermittelte ein Valideneinkommen von Fr. 52'654.--. Sie stellte diesbezüglich auf den vom Restaurant H. am 22. Oktober 2020 ausgefüllten Fragebogen für Arbeitgebende ab. Dort ist ausgeführt, dass der Versicherte ab August 2014 jeweils 22 Stunden pro Woche gearbeitet hatte, was somit einem Pensum von rund 50 % entspricht. Der Stundenlohn total habe sich auf Fr. 27.52 belaufen (act.