Nebst der kardiologischen Problematik finden sich im medizinischen Dossier im Übrigen auch Akten, die eine psychiatrische Erkrankung beim Versicherten thematisieren. Diesbezüglich ist auf die einwandweise beigebrachte Stellungnahme der Allgemeinmedizinerin Dr. F. vom 21. Februar 2023 hinzuweisen, wo ausgeführt wird, beim Beschwerdeführer sei eine Belastungsstörung, depressive Phase gegeben. Sie habe deshalb eine psychiatrische Abklärung veranlasst (act. 7.2/118). Sodann liegt ein E-Mail des Psychiaters Dr. G. an die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers vom 15. Juli 2023 (act.