Seite 7 3.2 Von Seiten der behandelnden Ärzte ist hier insbesondere auf den Bericht der E. AG vom 15. Februar 2023 hinzuweisen, welchen der Beschwerdeführer im Rahmen des Vorbescheidverfahrens bei der IV-Stelle einreichte. Dort wird seitens des zuständigen Arztes namentlich ausgeführt, die vom Versicherten erbrachte Arbeitsleistung von 60 % sei weit über dem, was er in ähnlichen Fällen an Arbeitsfähigkeiten sehe. Der Patient leiste eigentlich über seinen Verhältnissen. Rein medizinisch sei weniger zu empfehlen. Jedes Pensum von 30 % wäre schon eine gute Leistung (act. 7.2/118).