Dass sich nun in der einjährigen beruflichen Massnahme der IV eine konstante 50%ige Arbeitsfähigkeit zeige, grenze an ein Wunder und sollte auf keinen Fall ausgereizt werden (act. 7.2/99). Anlässlich der von der IV-Stelle durchgeführten Rentenprüfung äusserte sich der RAD am 22. Dezember 2022 und legte dabei namentlich dar, der Gesundheitszustand des Versicherten sei relativ stabil, mit einer Progression sei jedoch über die Jahre leider zu rechnen. In der angestammten Tätigkeit als Hilfskoch sei eine Arbeitsfähigkeit von 60 % gegeben.