Dort ist ausgeführt, der Versicherte müsse in seiner Arbeit gebremst werden. Auch wenn zeitweise eine hohe Leistungsfähigkeit bei aussergewöhnlicher Motivation vorliege, so sei diese für die nächsten Berufsjahre auf keinen Fall als täglicher Standard heranzuziehen. Ansonsten werde der Versicherte einmal tödlich bei seiner Arbeit zusammenbrechen. Dass sich nun in der einjährigen beruflichen Massnahme der IV eine konstante 50%ige Arbeitsfähigkeit zeige, grenze an ein Wunder und sollte auf keinen Fall ausgereizt werden (act.