Vom 10. Januar bis 3. April 2022 nahm der Versicherte an einem Arbeitstraining in der D. teil (vgl. die Mitteilung der IV-Stelle vom 7. Januar 2022; act. 7.2/89). Im Rahmen eines Eingliederungsgesprächs vom 4. April 2022 gab der Versicherte bekannt, dass er per 1. April 2022 in einem 60%-Pensum bei der D. arbeite (act. 7.2/107). Die IV-Stelle schloss daraufhin am 20. Mai 2022 die Phase der beruflichen Massnahmen ab und leitete die Rentenprüfung ein (act. 7.2/108). Mit Vorbescheid vom 24. Januar 2023 hielt die Vorinstanz gegenüber dem Versicherten fest, es bestehe kein