Seite 11 die behandelnde Rheumatologin in wenigen Zeugnissen teils über viele Monate im Vornherein eine Arbeitsunfähigkeit attestiere. Der Hausarzt habe nach einem Rückgang der Fussbeschwerden die von ihm attestierte Arbeitsunfähigkeit bis Ende September 2021 befristet. Eine rheumatoide Systemerkrankung liege nicht vor. Die psychiatrische Behandlung sei abgeschlossen, wobei seitens des Psychiaters gar nie eine Krankschreibung attestiert worden sei.