: demnach wurde die Beschwerdeführerin jeweils bei Ablauf der für eine bestimmte Zeit im Vornherein attestierten Arbeitsunfähigkeit erneut zu 100% arbeitsunfähig geschrieben, ohne dass ersichtlich wäre, welche weiteren Untersuchungen erfolgt waren und zu diesem Schluss geführt hatten; der im Bericht vom 15. Februar 2023 [act. 2/4] angebrachte Hinweis der Rheumatologin, wonach sie "die Patientin kaum Verlaufskontrollieren [könne] aufgrund der Distanz und da die Patientin sich meistens auf der Alm befindet", legt es nahe, dass, wenn überhaupt, lediglich sporadisch Konsultationen erfolgten).