Dabei handelt es sich allerdings um eine Wiedergabe der von der Beschwerdeführerin subjektiv berichteten Situation und nicht um objektive Feststellungen der Rheumatologin, die sich aufgrund der ärztlichen Untersuchung ergeben hatten. Notabene ist im besagten Sprechstundenbericht bei den eingangs angeführten Diagnosen bezüglich der Fussschmerzen explizit vermerkt, dass die Infiltration sowohl rechts als auch links zu einem guten bzw. sogar sehr guten Ansprechen geführt habe; in der Sprechstunde von Mitte Februar 2023 habe die Beschwerdeführerin berichtet, dass es ihr seit dem Tragen der verordneten Schuheinlagen besser gehe.