Seite 7 Abklärungen an die Handchirurgie im G. überwiesen hatte. Die dort zuständige Dr. H. hielt im Sprechstundenbericht vom 24. August 2017 (IV-act. 5, S. 2 f.) fest, die Beschwerdeführerin sei aktuell beschwerdefrei, so dass kein Handlungsbedarf bestehe, dies bei folgender Diagnose: "Subluxierte distale Ulna bei hochgradiger Ulnaminusvariante mit leichter Fehlbildung des distalen Radioulnargelenkes und beginnender Arthrose rechts ausgeprägter als links. Wahrscheinlich Status nach Ellbogenfraktur in der Kindheit rechts."