b. Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten (Art. 6 ATSG). Das in der modernen Medizin vertretene bio-psycho-soziale Krankheitsmodell ist bedeutend weiter gefasst als der für die Belange der Rechtsanwendung im Bereich der Invaliditätsleistungen massgebende Begriff