und hielt an ihren Beschwerdeanträgen fest. Nachdem die Vorinstanz stillschweigend auf die Einreichung einer Duplik verzichtet hatte, wurde die Angelegenheit zur Beratung an der Sitzung vom 12. Dezember 2023 der dritten Abteilung des Obergerichts traktandiert und mit vorliegendem Urteil darüber entschieden. Erwägungen 1. Formelles