G. Gegen diese Verfügung richtet sich die von der Beschwerdeführerin am 18. April 2023 erhobene Beschwerde ans Obergericht mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren (act. 1). Mit Vernehmlassung vom 25. Mai 2023 (act. 6) verlangte die Vorinstanz die Beschwerdeabweisung und reichte eine zusätzliche RAD-Stellungnahme vom 15. Mai 2023 (act. 7) ein. In der Replik vom 12. Juli 2023 nahm die Beschwerdeführerin dazu Stellung (act. 11) und hielt an ihren Beschwerdeanträgen fest