Die bei der Beschwerdeführerin gestellten somatischen Diagnosen seien mit den vorliegenden Befundberichten nicht IV-relevant. Bei freier Zeiteinteilung im Haushalt bzw. im speziellen Aufgabenbereich als Bäuerin liege kein Gesundheitsschaden vor, welcher sich wesentlich und anhaltend auswirken würde.