A. Die am xx.xx.xxxx geborene A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) meldete sich am 17. Juni 2021 bei der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) wegen Gelenkund Gliederschmerzen zum Leistungsbezug an (IV-act. 1). B. Die Vorinstanz tätigte in der Folge verschiedene Abklärungen bei den behandelnden Ärzten. Auf Einzelheiten wird in den nachfolgenden Erwägungen (siehe insbesondere E. 2.3) noch näher eingegangen. Nachdem die Vorinstanz das Dossier dem regionalen ärztlichen Dienst (RAD) zur medizinischen Gesamtbeurteilung vorgelegt hatte, gelangte Dr. B. im RAD-Bericht vom 12. Juli 2021 (IV-act. 7) zu folgendem Schluss: