"Es sind unter Berücksichtigung der chronischen Rückenschmerzen körperlich schwere Arbeiten nicht zumutbar. Unter Berücksichtigung der ätiologisch unklaren synkopalen Episoden, wie auch unter Berücksichtigung einer möglicherweise beginnenden diabetischen Polyneuropathie sind überdies qualitative Einschränkungen zu berücksichtigen, indem die Explorandin keine nichtebenerdigen Arbeiten ausführen sollte [kein Arbeiten auf Leitern, Gerüsten, etc.]."; "[…] sind der Versicherten aus rein rheumatologischer Sicht wechselbelastende leichte bis mittelschwere Tätigkeiten uneingeschränkt zumutbar. Einzig eine körperliche Schwerarbeit und/oder eine Tätigkeit