Der psychiatrische Gutachter stellte in der neu eingeholten Verlaufsbegutachtung insgesamt eine leichte Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustands seit dem ersten Gutachten im Jahr 2018 fest, da nun eine leichtgradige depressive Episode vorliege. Von einer schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung sei aber nicht auszugehen, so dass die Arbeitsfähigkeit wie bereits im Zeitpunkt des Vorgutachtens auch aktuell 70% betrage (IV-act. 242, S. 47 f.).