a. Gestützt auf das vom Obergericht bereits im Zirkular-Urteil O3V 19 22 vom 26. Mai 2020 als beweiswertig erachtete polydisziplinäre H.-Gutachten vom 7. September 2018 (IV-act. 183; vgl. insbesondere E. 2.4 im Urteil O3V 19 22, auf welche an dieser Stelle ohne Wiederholung der bereits dort gemachten Ausführungen verwiesen wird) sowie auch gestützt auf die zwischenzeitlich neu erfolgten, ebenfalls die Anforderungen an den Beweiswert erfüllenden medizinischen Abklärungen der Vorinstanz (insbesondere: H.-Verlaufsgutachten vom 24. Februar 2022 [IV-act.