Mit Vernehmlassung vom 10. November 2022 (act. 6) beantragte die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde. Nachdem von der Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels bzw. der Anordnung einer mündlichen Verhandlung abgesehen worden war, wurde die Streitsache direkt zur Beratung an der Sitzung der dritten Abteilung des Obergerichts vom 20. Juni 2023 traktandiert und darüber mit vorliegendem Urteil entschieden. Erwägungen 1. Formelles