K. Gegen diese Verfügung richtet sich die von der Beschwerdeführerin am 17. Oktober 2022 erhobene Beschwerde ans Obergericht, mit welcher die Beschwerdeführerin im Hauptantrag die Ausrichtung einer ganzen Invalidenrente ab 1. November 2015 verlangte (act. 1). Mit Vernehmlassung vom 10. November 2022 (act. 6) beantragte die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde.