es bestehe unverändert zur Situation im Zeitpunkt des Vorgutachtens 2018 weiterhin eine 30%-ige Arbeitsunfähigkeit in adaptierter Arbeit. Adaptiert seien leichte, vorzugsweise wechselbelastende Tätigkeiten ohne spezifische Belastungen der Wirbelsäule mit der Möglichkeit, bei Bedarf kürzere Pausen einzulegen.