Gemäss interdisziplinärer Gesamtbeurteilung ergaben sich keine Veränderungen gegenüber der Beurteilung im Vorgutachten aus dem Jahr 2018. Als relevante Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit wurden genannt: Chronisches generalisiertes Schmerzsyndrom, anamnestisch rezidivierende Sturzepisoden mit präsynkopaler Symptomatik unklarer Ätiologie, rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichtgradige Episode sowie anhaltende somatoforme Schmerzstörung (IV-act. 242, S. 9 f.). Nach wie vor seien der Beschwerdeführerin körperlich schwere Arbeiten nicht zumutbar und nicht ebenerdige Arbeiten zu vermeiden (IVact. 242, S. 10 f.).