In der Folge beauftragte die Vorinstanz die H. mit der Durchführung einer entsprechenden Begutachtung (IV-act. 235). Das polydisziplinäre Verlaufsgutachten, welches die Bereiche Allgemeine Innere Medizin, Kardiologie, Neurologie, Rheumatologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie umfasst, wurde am 24. Februar 2022 abgegeben (IV-act. 242). Gemäss interdisziplinärer Gesamtbeurteilung ergaben sich keine Veränderungen gegenüber der Beurteilung im Vorgutachten aus dem Jahr 2018.