I. Mit Schreiben vom 11. Mai 2015 liess die Beschwerdeführerin der IV-Stelle durch ihre neue Rechtsvertreterin mitteilen, ihr Gesundheitszustand habe sich, was durch die beigelegten ärztlichen Berichte bestätigt werde, inzwischen verschlechtert. Es werde ersucht, das IV-Verfahren wieder an die Hand zu nehmen (IV-act. 115). Nachdem die Vorinstanz die medizinischen Unterlagen durch Einholung weiterer Arztberichte bei den behandelnden Ärzten sowie mit Stellungnahmen des RAD komplettiert hatte, teilte sie der Beschwerdeführerin am 25. April 2018 mit, zur abschliessenden Klärung allfälliger Leistungsansprüche sei nochmals