Seite 4 F. Im Zuge einer Ende 2011 von Amtes wegen eingeleiteten Anspruchsüberprüfung gestützt auf die neuen Sonderbestimmungen der IV-Revision 6a (Schlussbestimmungen der Änderung vom 18. März 2011, 6. IV-Revision, erstes Massnahmepaket) legte die Vorinstanz den Fall dem RAD zur medizinischen Beurteilung vor. Im RAD-Bericht vom 3. Februar 2012 (IV-act. 84) kam Dr. G. zum Schluss, es bestätige sich, dass ein syndromales Leiden zur Rentenzusprache geführt habe.