70, S. 12). Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes gegenüber dem D.-Vorgutachten 2004 lasse sich weder aus somatischer noch aus psychiatrischer Sicht objektivieren. Aus gesamtmedizinischer Sicht sei der Beschwerdeführerin eine wechselbelastende, körperlich leichte bis mittelschwere Tätigkeit im Umfang von 50% zumutbar, dies bei einer zeitlichen Präsenz von ca. 6 Stunden täglich mit einer um 25% verminderten Leistung infolge von Schmerzhemmung, Angst vor Schmerzen und leichter kognitiver Einschränkung infolge der depressiven Störung (IV-act. 70, S. 15).