Diese holte in der Folge diverse Berichte bei den behandelnden Ärzten ein und veranlasste eine umfassende medizinische Abklärung der Beschwerdeführerin, welche im September 2003 bei der D. in E. durchgeführt wurde. Im polydisziplinären Gutachten vom 21. Januar 2004 (IV-act. 20) wurde berichtet, die Beschwerdeführerin habe nach eigenen Angaben vor dem 15. November 2000 nie unter Rückenbeschwerden gelitten, bevor sie damals während der Arbeit als Mitarbeiterin/Ernterin bei der F. AG versucht habe, unter Kraftanwendung ein verklemmtes Metallteil über Kopfhöhe nach links zu schieben, worauf sie einen einschiessenden Schmerz lumbal ver-