A. Die am xx. xx 1961 geborene A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) meldete sich am 19. August 2002 wegen Rückenbeschwerden bei der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) zum Leistungsbezug an (IV-act. 1). Diese holte in der Folge diverse Berichte bei den behandelnden Ärzten ein und veranlasste eine umfassende medizinische Abklärung der Beschwerdeführerin, welche im September 2003 bei der D. in E. durchgeführt wurde.