3. Sodann sei der Beschwerdeführerin ab 1.11.2015 eine ganze [eventualiter ¾, ½, ¼] Invalidenrente zuzusprechen und auszubezahlen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. [Die Beigeladene verzichtete stillschweigend auf eine Teilnahme am Verfahren.] Seite 2 Sachverhalt