1. In Gutheissung der Beschwerde wird der angefochtene Entscheid aufgehoben und die Vorinstanz verpflichtet, dem Beschwerdeführer ab Mai 2022 eine ganze Rente auszurichten. 2. Die Kosten des Verfahrens von Fr. 800.-- werden auf die Staatskasse genommen. Dem Beschwerdeführer wird der von ihm geleistete Kostenvorschuss von Fr. 800.-- zurückerstattet. 3. Die Vorinstanz wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 2'800.20 zu bezahlen.