5.3 Vorliegend hatte sich der Versicherte im März 2015 ein erstes Mal zum Leistungsbezug angemeldet. Das damalige Verfahren konnte am 25. September 2017 abgeschlossen werden, nachdem der Versicherte einen vollumfänglichen Arbeitsplatzerhalt realisiert hatte (vgl. oben A.). Laut den Akten bestanden beim Beschwerdeführer im Zuge des Unfalls vom 23. September 2014 folgende Arbeitsunfähigkeiten: 23. September 2014 - 10. Mai 2015 100 %; 11. - 30. Mai 2015 75 %; 1. Juni 2015 - 19. Januar 2016 50 %. Ab dem 1. April 2016 nahm der Versicherte seine Arbeit wieder voll auf (act.