Zusammenfassend verfügt der Versicherte über sehr ungünstige Voraussetzungen, um in seinem Alter von 59.5 Jahren noch in ein für ihn völlig neues Berufsfeld zu wechseln. Der Beschwerdeführer mag aus medizinisch-theoretischer Sicht für rein geistige Tätigkeiten über eine 100%ige Arbeitsfähigkeit verfügen, allerdings ist es nicht als realistisch anzusehen, dass er eine entsprechende Tätigkeit finden wird.