Hiefür müsste sie aber erneut einen Berufswechsel vollziehen und ein "hohes Mass an Anpassungsfähigkeit" aufbringen, was angesichts der während 25 Jahren verrichteten Arbeit als Portier im gleichen Hotel wenig wahrscheinlich erscheine. Die Verhältnisse im vorliegenden Fall präsentieren sich insoweit identisch im Vergleich zum Entscheid des Bundesgerichts 9C_954/2012 vom 10. Mai 2013, als es hier um einen Versicherten geht, der ab dem Jahr 1991 stets im Bereich des Fensterbaus – und ab dem Jahr 1999 immer im selben Betrieb – gearbeitet hatte; im Zeitpunkt der IV-Anmeldung im Jahr 2018 war der Beschwerdeführer mithin bereits 27 Jahre auf dem demselben Berufsfeld tätig.