Seite 14 Restarbeitsfähigkeit im Ergebnis verneint wurde). Dort ging es um einen Versicherten, der im Zeitpunkt des Feststehens des Resterwerbspotentials 60 Jahre alt war und rund 25 Jahre als Portier im gleichen Hotel gearbeitet und dabei mittelschwere bis schwere Arbeiten verrichtet hatte. Nach Eintritt der Invalidität waren ihm nur noch leichte Verweisungstätigkeiten möglich, welche teils stehend, teils sitzend verrichtet werden konnten und kein Tragen von Gewichten über fünf Kilogramm oder Überkopfarbeiten erforderten.