als Fenstermonteur tätig gewesen. Im Jahr 1999 habe der Betrieb ebenfalls zufolge eines Konkurses geschlossen werden müssen. Er habe dann eine neue Anstellung als Fenstermonteur bei einem anderen Fensterbauunternehmen gefunden, wo er auch noch im Zeitpunkt der aktuellen IV-Anmeldung vom Juli 2018 gearbeitet hatte (vgl. Protokoll des Assessmentgesprächs vom 3. Juni 2015, act. 7.2/18; IV-Anmeldung vom 16. Juli 2018; act. 7.2/41). Gemäss diesen Ausführungen weist der Beschwerdeführer offensichtlich keine vielfältigen Berufserfahrungen auf. Er war zeitlebens nur in der Holzverarbeitung und im Fensterbau tätig, abgesehen vom (gescheiterten) IV-unterstützten Arbeitsversuch als