Dass sodann die Suva-Beurteilung, gemäss welcher dem Versicherten grundsätzlich eine mittelschwere Tätigkeit zumutbar sei, keine Zweifel an den Einschätzungen des RAD zu erwecken vermag, ergibt sich bereits anhand obiger Erwägungen (vgl. E. 3.2). Die Suva-Mediziner legen ihren Fokus ausschliesslich auf Unfallfolgen, währenddem die Ärzte der IV den gesamten Gesundheitszustand – mithin auch Krankheitsfolgen – zu berücksichtigen haben. Gesamthaft spricht damit nichts dagegen, der Stellungnahme des RAD vom 9. Mai 2022 vollen Beweiswert zuzuerkennen. Es ist mithin davon auszugehen, dass beim Versicherten für körperliche Tätigkeiten eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit besteht, während