Es hätten immer wieder Wechsel und kurze Pausen zur Erholung stattfinden müssen. Eine zunächst angedachte Steigerung der Präsenzzeit von 16 Stunden auf 20 Stunden die Woche konnte aufgrund der eingeschränkten Belastbarkeit des Versicherten nicht realisiert werden. Der Beschwerdeführer hatte sogar angegeben, dass sich der Zustand an seinem Rücken durch die Integrationsmassnahme verschlechtert habe (act. 7.2/120). Immerhin ist zu beachten, dass der RAD eine adaptierte Tätigkeit in seinem ersten Bericht vom 4. Februar 2022 zunächst weniger eng definiert hatte als in seiner zweiten Stellungnahme vom 9. Mai 2022.