Der RAD beschreibt anschaulich, dass die Schulter- und Rückenschmerzen des Versicherten diesen in hohem Masse bei jeder körperlichen Tätigkeit handicapieren. Eine Stütze für die betreffende Ansicht des RAD ist insbesondere der Schlussbericht der E. vom 5. Februar 2021 (act. 7.2/124), wo beschrieben ist, dass sowohl Stehen wie auch Sitzen über einen längeren Zeitraum zu Schmerzen im Rücken-, Nacken- und Schulterbereich geführt hätten. Es hätten immer wieder Wechsel und kurze Pausen zur Erholung stattfinden müssen.