c) Am 11. März 2022 gelangte die IV-Stelle erneut an den RAD und ersuchte um eine Präzisierung der Ausführungen in der Stellungnahme vom 4. Februar 2022. Namentlich bat sie um eine Begründung für die erhebliche Diskrepanz im Vergleich zur Suva-Beurteilung. Der zuständige RAD-Arzt erörterte diesbezüglich am 9. Mai 2022, die Suva fokussiere ihre Leistungseinschätzung rein auf die Unfallfolgen. Der RAD habe die gesamte gesundheitliche Situation auch unter Berücksichtigung der Krankheitsfolgen miteinzubeziehen. Die Gründe für die hochgradige Handicapierung seien in der letzten RAD-Stellungnahme ausgeführt worden (Instabilität der Lendenwirbelsäule).