Seite 9 In der angestammten Tätigkeit als Fenstermonteur sei eine dauerhafte 100 %ige Arbeitsunfähigkeit gegeben, dies seit Mai 2018. Die Arbeitsfähigkeit adaptiert betrage für körperlich orientierte Verweisarbeiten 2 Stunden am Tag, ganztags mit deutlich reduzierter Leistung sowie erhöhtem Pausenbedarf, dies in Übereinstimmung mit dem Hausarzt sowie der D. Für rein geistige Arbeiten sei eine nahezu uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit anzunehmen, allerdings sei der Versicherte hierfür aus RAD-Sicht nicht qualifiziert.