An der LWS sei die Spondylodese aus dem Jahr 2020 nicht durchbaut; eine im Grunde notwendige Revisions-OP werde vom Versicherten nach dieser schlechten Erfahrung verworfen; eine Auflage im Sinne einer Schadenminderungspflicht erfolge in diesem speziellen Fall vom RAD nicht. Damit ergäben sich leider ganz erhebliche Rückenbeschwerden bei kleinsten körperlichen Anforderungen, welche andauern würden. Der Gesundheitszustand werde sich in langsamer Weise noch weiter verschlechtern (Anschlussdegenerationen).