Die Beschwerden machten schliesslich im Juli 2020 eine Operation in der D. erforderlich (vgl. act. 7.2/94). Eine nachhaltige Besserung scheint aber nicht eingetreten zu sein. Diesbezüglich ist insbesondere auf den Schlussbericht der E. hinzuweisen. Dort wird ausgeführt, der Beschwerdeführer sei über die Dauer der Eingliederungsmassnahme aufgrund der multiplen Rückenbeschwerden gesundheitlich stark eingeschränkt gewesen. Dauerndes Sitzen sowie Stehen über einen längeren Zeitraum hätten zu Schmerzen im Rücken-, Nacken-, und Schulterbereich geführt. So hätten immer wieder Wechsel stattfinden müssen, in Verbindung mit kurzen Pausen zur Erholung.