Seite 7 3.2 a) Vorliegend kann das von der Vorinstanz ermittelte Valideneinkommen soweit als unbestritten gelten. Was das Invalideneinkommen betrifft, erklärte die IV-Stelle wie gesehen den Entscheid der Suva vom 9. April 2021 auch für die Festlegung der Rente der Invalidenversicherung für massgebend. Im Folgenden ist zu prüfen, ob bzw. inwieweit dies sachgerecht war.