Die IV-Stelle nahm dies zum Anlass für weitere Abklärungen. Sie forderte ergänzende Behandlungsberichte ein und bat nach deren Eingang den RAD um eine Stellungnahme dazu. Letzterer äusserte sich im Rahmen zweier Beurteilungen vom 4. Februar 2022 bzw. vom 9. Mai 2022 (act. 7.2/152; act. 7.2/158). Am 23. Juni 2022 folgte anlässlich einer zweiten Anhörung ein erneuter Einwand des